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Das Gehalt für Pflegehilfe und Assistenz variiert je nach Region. Bitte wählen Sie Ihr Bundesland aus.
Wo verdient eine Pflegehilfe und Assistenz am meisten? Vergleich aller 16 Bundesländer mit durchschnittlicher Gehaltsspanne und Differenz zum Bundesschnitt.
Zwischen dem best- und dem schlechtest zahlenden Bundesland liegen 0 % Gehaltsunterschied: Nordrhein-Westfalen führt das Ranking an, Hamburg bildet das Schlusslicht.
Durchschnittliche Spanne über alle 16 Bundesländer.
| Berufserfahrung | Ø Min | Ø Max |
|---|---|---|
| Nach Ausbildung / Studium | 40.824 € | 42.668 € |
| 1 bis 5 Jahre | 42.668 € | 43.541 € |
| 5 bis 10 Jahre | 43.541 € | 46.001 € |
| 10 bis 20 Jahre | 46.001 € | 47.548 € |
| 20 bis 30 Jahre | 47.548 € | 49.896 € |
| Mehr als 30 Jahre | 49.896 € | 50.172 € |
Sortiert nach durchschnittlichem Maximum. Klickbar in den Bundesland-Detail.
| Rang | Bundesland | Ø Min | Ø Max | vs. Bund | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Nordrhein-Westfalen | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 2 | Baden-Württemberg | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 3 | Bayern | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 4 | Niedersachsen | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 5 | Rheinland-Pfalz | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 6 | Sachsen | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 7 | Schleswig-Holstein | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 8 | Sachsen-Anhalt | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 9 | Hessen | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 10 | Thüringen | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 11 | Mecklenburg-Vorpommern | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 12 | Brandenburg | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 13 | Berlin | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 14 | Saarland | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 15 | Bremen | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
| 16 | Hamburg | 45.080 € | 46.638 € | 0 % | Details ansehen |
Der Einstieg in die Pflege — und der Bereich mit den unübersichtlichsten Bezeichnungen. Was hinter „Pflegehelferin" steht, reicht von einer mehrwöchigen Qualifizierung bis zu einer zweijährigen landesrechtlich geregelten Ausbildung.
Die Pflegefachkraftausbildung ist bundesrechtlich geregelt — die Helfer- und Assistenzausbildungen sind es nicht. Sie liegen in der Zuständigkeit der Länder, und entsprechend unterschiedlich sind Dauer, Inhalt und Bezeichnung: Pflegehelferin, Pflegeassistentin, Pflegefachassistenz, Krankenpflegehilfe. Für Sie hat das zwei praktische Folgen. Erstens: Fragen Sie in jeder Bewerbung nach, welcher Abschluss genau verlangt wird. Zweitens: Wenn Sie einen Umzug in ein anderes Bundesland erwägen, klären Sie vorher, ob Ihr Abschluss dort anerkannt wird — das ist nicht selbstverständlich.
Die zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI ist kein Pflegeberuf und soll es auch nicht sein. Sie begleitet Bewohnerinnen und Bewohner, gestaltet den Tag, liest vor, spielt, geht spazieren — Aufgaben, für die im Pflegealltag die Zeit fehlt. Die Qualifizierung ist vergleichsweise kurz und in einer bundesweiten Richtlinie geregelt, die Stellen sind über den Pflegesatz refinanziert. Für Quereinsteiger ist das der realistischste Einstieg in eine Einrichtung überhaupt — und für viele der erste Schritt zu einer Ausbildung.
Westdeutsche Bundesländer und Metropolregionen zahlen typischerweise mehr. Gründe sind höhere Lebenshaltungskosten, ein stärkerer Wettbewerb um Fachkräfte und eine andere Tarifbindung.
Ja, die Methodik ist für alle 16 Bundesländer identisch. Wir mitteln über verschiedene Träger und Erfahrungsstufen, damit strukturelle Unterschiede sichtbar bleiben, ohne überzeichnet zu wirken.
Die Werte werden regelmäßig anhand neuer Marktdaten und anonymisierter Nutzer-Eingaben aktualisiert. Größere Verschiebungen erfasst das Ranking innerhalb weniger Monate.
Datengrundlage: Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis), Erhebungsjahr 2025, ergänzt um anonymisierte Angaben unserer Nutzerinnen und Nutzer. Die amtlichen Werte stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0).
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