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Gehalt für Pflegehilfe und Assistenz

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Das Gehalt für Pflegehilfe und Assistenz variiert je nach Region. Bitte wählen Sie Ihr Bundesland aus.

Pflegehilfe und Assistenz-Gehalt nach Bundesland

Wo verdient eine Pflegehilfe und Assistenz am meisten? Vergleich aller 16 Bundesländer mit durchschnittlicher Gehaltsspanne und Differenz zum Bundesschnitt.

Zwischen dem best- und dem schlechtest zahlenden Bundesland liegen 0 % Gehaltsunterschied: Nordrhein-Westfalen führt das Ranking an, Hamburg bildet das Schlusslicht.

Verdienst nach Berufserfahrung: Pflegehilfe und Assistenz bundesweit

Durchschnittliche Spanne über alle 16 Bundesländer.

Berufserfahrung Ø Min Ø Max
Nach Ausbildung / Studium 40.824 € 42.668 €
1 bis 5 Jahre 42.668 € 43.541 €
5 bis 10 Jahre 43.541 € 46.001 €
10 bis 20 Jahre 46.001 € 47.548 €
20 bis 30 Jahre 47.548 € 49.896 €
Mehr als 30 Jahre 49.896 € 50.172 €

Pflegehilfe und Assistenz-Gehalt nach Bundesland: Ranking

Sortiert nach durchschnittlichem Maximum. Klickbar in den Bundesland-Detail.

Rang Bundesland Ø Min Ø Max vs. Bund
1 Nordrhein-Westfalen 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
2 Baden-Württemberg 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
3 Bayern 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
4 Niedersachsen 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
5 Rheinland-Pfalz 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
6 Sachsen 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
7 Schleswig-Holstein 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
8 Sachsen-Anhalt 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
9 Hessen 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
10 Thüringen 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
11 Mecklenburg-Vorpommern 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
12 Brandenburg 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
13 Berlin 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
14 Saarland 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
15 Bremen 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen
16 Hamburg 45.080 € 46.638 € 0 % Details ansehen

Der Einstieg in die Pflege — und der Bereich mit den unübersichtlichsten Bezeichnungen. Was hinter „Pflegehelferin" steht, reicht von einer mehrwöchigen Qualifizierung bis zu einer zweijährigen landesrechtlich geregelten Ausbildung.

Warum die Bezeichnungen so uneinheitlich sind

Die Pflegefachkraftausbildung ist bundesrechtlich geregelt — die Helfer- und Assistenzausbildungen sind es nicht. Sie liegen in der Zuständigkeit der Länder, und entsprechend unterschiedlich sind Dauer, Inhalt und Bezeichnung: Pflegehelferin, Pflegeassistentin, Pflegefachassistenz, Krankenpflegehilfe. Für Sie hat das zwei praktische Folgen. Erstens: Fragen Sie in jeder Bewerbung nach, welcher Abschluss genau verlangt wird. Zweitens: Wenn Sie einen Umzug in ein anderes Bundesland erwägen, klären Sie vorher, ob Ihr Abschluss dort anerkannt wird — das ist nicht selbstverständlich.

Die Betreuungskraft: ein eigener Weg

Die zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI ist kein Pflegeberuf und soll es auch nicht sein. Sie begleitet Bewohnerinnen und Bewohner, gestaltet den Tag, liest vor, spielt, geht spazieren — Aufgaben, für die im Pflegealltag die Zeit fehlt. Die Qualifizierung ist vergleichsweise kurz und in einer bundesweiten Richtlinie geregelt, die Stellen sind über den Pflegesatz refinanziert. Für Quereinsteiger ist das der realistischste Einstieg in eine Einrichtung überhaupt — und für viele der erste Schritt zu einer Ausbildung.

Häufig gestellte Fragen

Warum gibt es so große Unterschiede zwischen den Bundesländern?

Westdeutsche Bundesländer und Metropolregionen zahlen typischerweise mehr. Gründe sind höhere Lebenshaltungskosten, ein stärkerer Wettbewerb um Fachkräfte und eine andere Tarifbindung.

Sind die Daten für Ost- und Westdeutschland vergleichbar?

Ja, die Methodik ist für alle 16 Bundesländer identisch. Wir mitteln über verschiedene Träger und Erfahrungsstufen, damit strukturelle Unterschiede sichtbar bleiben, ohne überzeichnet zu wirken.

Wie aktuell ist das Ranking?

Die Werte werden regelmäßig anhand neuer Marktdaten und anonymisierter Nutzer-Eingaben aktualisiert. Größere Verschiebungen erfasst das Ranking innerhalb weniger Monate.

Datengrundlage: Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis), Erhebungsjahr 2025, ergänzt um anonymisierte Angaben unserer Nutzerinnen und Nutzer. Die amtlichen Werte stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0).

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